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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82   

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https://dejure.org/1984,447
BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82 (https://dejure.org/1984,447)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1984 - IVa ZR 63/82 (https://dejure.org/1984,447)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 (https://dejure.org/1984,447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Veranlassung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages durch arglistige Täuschung - Bestehen eines Schadensersatzanspruches aus der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen der culpa ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 124; BGB § 276; VVG § 16; Muster-Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers; Maßgeblicher Zeitpunkt für Feststellungen der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2814
  • MDR 1984, 1008
  • VersR 1984, 630
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    In seiner einen Fall der Einbruchsdiebstahlversicherung betreffenden Entscheidung in BGHZ 84, 268 hat der Senat für solche Fälle ausgeführt, daß beim Fehlen einer weiteren Erläuterung in der Regel mit dem als Vertragsbeginn bezeichneten Zeitpunkt der Beginn des Versicherungsschutzes gemeint ist.

    Gegenüber dem in BGHZ 84, 268 entschiedenen Fall weist der vorliegende Fall Jedoch Besonderheiten auf, welche die Annahme ausschließen, daß hinsichtlich der BUZ-Versicherung eine Rückwärtsversicherung vorliege.

  • BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68

    Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Es besteht kein Anlaß, dem Versicherer darüberhinaus ohne das Hinzutreten besonderer Umstände eine allgemeine Arglisteinrede zuzubilligen, die auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden könnte (BGH Urteil vom 29.1.1969 - IV ZR 518/68 = VersR 1969, 318; a.A. Prölss/Martin a.a.O. § 22 Anm. 3; Bruck/Möller § 22 Rdn. 23).

    Letzteres ist der Fall bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, welche neben §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (BGH VersR 1969, 318; RG VA 1933 Nr. 2627; Röhr a.a.O. S. 276).

  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß § 124 BGB mit seiner Regelung zum Ablauf der Anfechtungsfrist einem Anspruch des getäuschten Vertragspartners auf Schadensersatz wegen Verhandlungsverschuldens (culpa in contrahendo) und einem daraus abgeleiteten Recht zur Erfüllungsverweigerung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung: BGH Urteil vom 11.5.1979 - V ZR 75/78 = NJW 1979, 1983 m.w.N.; RGZ 84, 131; RGRK/Krüger-Nieland 12. Aufl. § 123 Rdn. 88; Soergel/Hefermehl § 124 Rdn. 9; Staudinger/Dilcher § 124 Rdn. 10; aA: MK-Kramer § 123 Rdn. 30; Medicus JuS. 1965, 209).
  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 36/73

    Krankentagegeld - Völlige Arbeitsunfähigkeit - Termineintritt

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Dagegen genügt nicht, daß der Versicherungsfall sich bis in den versicherten Zeitraum hinein fortsetzt (vgl. BGH Urteil vom 13.3.1974 - IV ZR 36/73 - VersR 1974, 741; Prölss/Martin a.a.O. VVG § 1 Anm. 3).
  • BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 70/81

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer - Absicht einer

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß falsche Angaben allein den Schluß auf eine arglistige Täuschung nicht rechtfertigen und daß die Kenntnis auch des Agenten, der bloße Vermittlungsaufgaben wahrnimmt, unter gewissen Umständen der Annahme arglistigen Verhaltens entgegensteht (BGH Urteil vom 1.12.1982 - IVa ZR 70/81 = VersR 1983, 237).
  • RG, 06.02.1914 - II 580/13

    Betrugsanfechtung und Schadensersatz; Gegeneinrede der Arglist

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß § 124 BGB mit seiner Regelung zum Ablauf der Anfechtungsfrist einem Anspruch des getäuschten Vertragspartners auf Schadensersatz wegen Verhandlungsverschuldens (culpa in contrahendo) und einem daraus abgeleiteten Recht zur Erfüllungsverweigerung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung: BGH Urteil vom 11.5.1979 - V ZR 75/78 = NJW 1979, 1983 m.w.N.; RGZ 84, 131; RGRK/Krüger-Nieland 12. Aufl. § 123 Rdn. 88; Soergel/Hefermehl § 124 Rdn. 9; Staudinger/Dilcher § 124 Rdn. 10; aA: MK-Kramer § 123 Rdn. 30; Medicus JuS. 1965, 209).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Nur in diesem Punkt, dem Prognosebereich, macht § 2 (3) BB-BUZ eine Ausnahme von der Beweispflicht und schafft insoweit - liegt eine Fortdauer des maßgebenden Gesundheitszustandes über sechs Monate hinaus vor - eine unwiderlegliche Vermutung dafür, daß eine Prognose gestellt werden könnte, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft sei keine Erwartung auf Besserung mehr gerechtfertigt (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 und vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VVGE § 2 BB-BUZ Nr. 5 unter 11, 3, c).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein rechtfertigen den Schluss auf eine arglistige Täuschung nicht; einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer Antragsfrage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken, gibt es nicht (vgl. nur Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 1 und vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404 unter 3; OLG Saarbrücken VersR 1996, 488; ebenso BK/Voit, VVG § 22 Rdn. 30).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 5/06

    Ansprüche des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers über einen

    Betrifft eine Nicht- oder Falschanzeige gefahrerhebliche Umstände, so bestehen daneben keine Ansprüche aus culpa in contrahendo (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 2; vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 197/87 - VersR 1989, 465 unter II 3, vorangehend OLG Hamm VersR 1988, 458; vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404 unter 2 b; OLG Saarbrücken VersR 1997, 863).

    Anderenfalls würde die ausgewogene Entscheidung des Gesetzgebers zur Sanktionierung der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Anbahnung eines Versicherungsvertrages verfälscht und unterlaufen (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 aaO).

    Das kann der Fall sein bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, die neben den §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (BGH, Urteile vom 8. Februar 1989 aaO unter II 3; vom 22. Februar 1984 aaO; vom 18. September 1991 aaO).

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05

    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der

    Damit diese Beeinträchtigungen zu bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit werden, muss der körperlich-geistige Gesamtzustand des Versicherten derart beschaffen sein, dass eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann; es muss demnach ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der halben Arbeitskraft nicht mehr zu erwarten ist (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter III; vom 21. März 1990 - IV ZR 39/89 - VersR 1990, 729 unter I 1).

    Ebenso unerheblich sind die Einschätzung sowie die Erkenntnisse der zum damaligen Zeitpunkt behandelnden Ärzte, die durchgeführten Therapien oder der Befund zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1984 aaO).

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Für die Feststellung dieses Zeitpunktes ist die rückschauende Feststellung maßgebend, wann erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen mehr auf eine Besserung rechtfertigte (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 197/87

    Abschluß einer Lebensversicherung für den Fall des Todes eines anderen;

    Nach der Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 22. Februar 1984, IVa ZR 63/82 = VersR 1984, 630, 631) kommt aber ein von den Fristen des § 124 BGB unberührtes Leistungsverweigerungsrecht dort in Betracht, wo die Regelung der §§ 16ff. VVG nicht eingreift, z.B. bei Täuschungen über andere als gefahrerhebliche Umstände, oder wo sie andere geschützte Interessen des Versicherers nicht abschließend behandelt.
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Als bloße Arbeitsunfähigkeit bleibt sie solange unbeachtlich, wie nicht ein Zustand erreicht ist, dessen Besserung in einem nach den Versicherungsbedingungen maßgeblichen Umfang in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist (so Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630, 632).

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, läßt sich nur durch eine medizinisch fundierte Prognose ermitteln, da ein künftiger Geschehensverlauf beurteilt werden muß: Der körperlich-geistige Gesamtzustand des Versicherten muß derart beschaffen sein, daß eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann (so Senatsurteil vom 22. Februar 1984, aaO).

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Der Versicherungsfall darf demnach nicht mit dem Beginn der Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat, gleichgesetzt werden; vielmehr muß als Beginn der Berufsunfähigkeit der Zeitpunkt festgestellt werden, in dem erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - erwarten ließ (BGH, Urteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - NJW 1984, 2814 - unter III a.E.).

    An der im Urteil vom 22. Februar 1984 (IVa ZR 63/82, VersR 1984, 630, 632) vertretenen anderen Ansicht hält der Senat nicht mehr fest.

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Vorausgesetzt wird vielmehr ein Gesamtzustand des Versicherten, der derart beschaffen sein muß, daß eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verlorengegangenen Fähigkeiten zur Berufsausübung in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter III).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Eine Anwendung des § 826 BGB käme nur in Betracht, wo die Regelung der §§ 16ff. VVG nicht eingreift oder wo andere geschützte Interessen des Versicherers durch die §§ 16ff. VVG nicht abschließend behandelt sind (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 2).

    Im Hinblick auf die Anfechtung der Beklagten wird es auch zu berücksichtigen haben, daß nicht jedes Verschweigen gefahrerheblicher Umstände schon den Schluß auf eine arglistige Täuschung rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 1).

  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99

    Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 21/88

    Begriff des gedehnten Versicherungsfalls; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 158/89

    Anfechtung eines Feuerversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - L 1 KR 1/13

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II -

  • OLG Oldenburg, 29.06.2016 - 5 U 165/15

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

  • OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00

    Versicherungsvertrag; Anfechtung; Gesundheitsfragen; Falsche Angaben; Beweislast

  • OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 231/93

    Risikoausschluß in der Lebensversicherung/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98

    Rückzahlung von Leistungen zur Sanierung einer finanziell angeschlagenen

  • LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - verspätete Anzeige der Berufsunfähigkeit

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 157/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Rente und auf Beitragsbefreiung

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 201/85

    Bestand eines Lebensversicherungsvertrages mit

  • BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 235/84

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen Verschweigen einer Erkrankung in

  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 83/84

    Eintritt des Versicherungsfalles nach Begründung des Versicherungsschutzes

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Rechtsprechung
   BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82   

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https://dejure.org/1984,1549
BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82 (https://dejure.org/1984,1549)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1984 - IVa ZR 188/82 (https://dejure.org/1984,1549)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - IVa ZR 188/82 (https://dejure.org/1984,1549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Testamentarische Verfügung betreffend die Aufnahme eines Enkels des Erblassers als Gesellschafter in ein Versicherungsmaklerunternehmen - Tätigkeit als Leiter einer betriebswirtschaftlichen Abteilung und Geschäftsführer nach Studienabschluss und Promotion - Erschöpfung ...

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 280, 249, 251, 2174
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vermächtnisses mit dem Gegenstand des Eintritts in eine OHG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2570
  • MDR 1984, 1008
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1983 - III ZR 184/81

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82
    Mit der Abweisung als zur Zeit unbegründet wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17.2.1983 - III ZR 184/81 - ZIP 1983, 620) womöglich umgekehrt sogar das derzeitige Bestehen einer solchen Forderung rechtskraftfähig festgestellt.
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82
    Für den Fall der Fest-Stellungsklage bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung sind auch die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 22.3.1983 (VI ZR 13/81 = VersR 1983, 752 m.w.N.) und vom 30.3.1983 (VIII ZR 3/82 = WM 1983, 766) zu berücksichtigen.
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82
    Im übrigen ist nach den bisherigen Feststellungen nicht ersichtlich, daß bei einer Bemessung des dem Kläger zustehenden Schadensersatzes nach den oben entwickelten Grundsätzen noch Raum bleibt für die Annahme, weitere Einbußen des Klägers seien in dem Maße wahrscheinlich, das für eine positive Feststellung eines entsprechenden Anspruchs materiellrechtlich vorauszusetzen ist (BGH, Urteil vom 19.11.1971 - I ZR 72/70 - NJW 1972, 198).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 13/81

    Subsidiarität von Leistungspflichten aus der Familienkrankenhilfe bei eigener

    Auszug aus BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82
    Für den Fall der Fest-Stellungsklage bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung sind auch die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 22.3.1983 (VI ZR 13/81 = VersR 1983, 752 m.w.N.) und vom 30.3.1983 (VIII ZR 3/82 = WM 1983, 766) zu berücksichtigen.
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 313/08

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Mieters auf Wiedereinräumung der

    Eine - von den Beklagten darzulegende und zu beweisende (vgl. Baumgärtel/Helling, Beweislast, 3. Aufl., § 251 Rdnr. 1; MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 251 Rdnr. 72; jeweils m. w. N.) - Unmöglichkeit der Herstellung führt deshalb dazu, dass die Beklagten den Kläger in Geld zu entschädigen haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1984 - IVa ZR 188/82, NJW 1984, 2570 ff.).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99

    Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund

    a) Zur Frage, wie der Wiederbeschaffungswert beim Verlust eines Gesellschaftsanteils zu berechnen ist, hat der Bundesgerichtshof bisher erst in einem Einzelfall Stellung genommen, in dem einem testamentarisch Bedachten die Möglichkeit zum Eintritt in eine offene Handelsgesellschaft rechtswidrig genommen worden war (Urt. v. 29. Februar 1984 - IVa ZR 188/82, NJW 1984, 2570, 2571 ff).
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84

    Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen

    Dabei darf freilich nicht übersehen werden, daß es sich bei einer Personenhandelsgesellschaft um ein lebendes Unternehmen handelt, dessen Gewinne und dessen Wert im Laufe der Zeit zum Teil auch auf der verantwortlichen Mitwirkung des Gesellschafter-Erben beruhen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Februar 1984 - IVa ZR 188/82 - LM Nr. 7 zu § 280 BGB = NJW 1984, 2570, 2573).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 18 U 134/05

    Schadensersatzberechnung bei Vernichtung des Datenbestandes auf einem

    Bei der Bemessung der nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB dem Geschädigten grundsätzlich ersatzweise zu zahlenden Geldentschädigung für den Wertverlust der beschädigten Sache ist auf die Differenz zwischen dem Wert seines Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert abzustellen (vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl. § 251 BGB Rz. 10; BGH NJW 1985, 2413, 2415; 1984, 2570; 1975, 2061, 2062).
  • OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der

    Dann stehen dem Kläger und Gläubiger lediglich Geldersatzansprüche aus § 251 Abs. 1 BGB zu (vgl. BGH, Urt. v. 29.02.1984, IVa ZR 188/82, NJW 1984, 2570; BGH, Urt. v. 22.05.1985, VIII ZR 220/84, NJW 1985, 2413; BGH, Urt. v. 10.07.1984, VI ZR 262/82, NJW 1984, 2282; BGH, Urt. v. 14.01.1992, VI ZR 186/91, NJW 1992, 1383; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 251 Rn. 3 a).
  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00

    Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf Wertausgleich - dauerhafte

    Wertersatz versteht sich als Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 1984, 2570).
  • OLG Koblenz, 02.04.2003 - 1 U 438/02

    Rechtsnatur eines Steuerberatungsvertrages

    Dem ist zwar vom Ansatz her nichts entgegen zu halten: Die positive Vertragsverletzung unterstellt, wäre ihm in der Tat die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens zu ersetzen, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 84, 2570).
  • OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02

    Berücksichtigung des Werkunternehmerpfandrechts bei Schadensersatz wegen

    Zu ersetzen ist das Wertinteresse, also die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 1984, 2570).
  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 519/02

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung kassenzahnärztlicher Pflichten;

    Nach dieser Vorschrift entfällt die Befugnis zur Naturalrestitution und es ist Schadensersatz in Geld zu leisten, wenn die Herstellung eines regelgemäßen Zustandes nicht möglich ist; dabei ist unerheblich, wer die Herstellung unmöglich gemacht hat (BGBZ NJW 1984, 2570).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 27/85

    Anspruch einer Witwe eines Gesellschafters gegen Erben eines Gesellschafters auf

    Sollte sich ergeben, daß die Klägerin einen Versorgungsanspruch gegen die Kommanditgesellschaft erlangt, diesen aber infolge der Streichung des § 10 des Gesellschaftsvertrages verloren hat, werden Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten zu prüfen sein (vgl. Senatsurteil vom 29.2.1984 - IVa ZR 188/82 = NJW 1984, 2570).
  • LAG Hessen, 20.04.1988 - 10 Sa 439/86

    Erlass eines Teilurteils aufgrund der prozessualen Eeigenständigkeit eines mit

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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2256
BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83 (https://dejure.org/1984,2256)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1984 - III ZB 15/83 (https://dejure.org/1984,2256)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1984 - III ZB 15/83 (https://dejure.org/1984,2256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Beschlusses des Wahlvorstandes - Möglichkeit einer Beschwerde bei Entscheidungen des Oberlandesgerichts in Wahlanfechtungssachen

  • rechtsportal.de

    GVG § 21b Abs. 6, § 21c Abs. 2
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts betreffend die Präsidiumswahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1008
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1983 - III ZB 8/83

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte über die Wahlanfechtung

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83
    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts in Wahlanfechtungssachen (§ 21 b Abs. 6 Satz 2 GVG) unterliegen nicht der Beschwerde (Senatsbeschluß BGHZ 88, 143).

    Diese Vorschrift gilt zwar auch im Verfahren der Wahlanfechtung (Senatsbeschluß BGHZ 88, 143, 146).

  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83
    Daher entspricht es dem Gesichtspunkt der größeren Sachnähe (vgl. Senatsurteil BGHZ 72, 56, 60 [BGH 22.06.1978 - III ZR 109/76] m.w.Nachw.), daß auch bei der vorliegenden Fallgestaltung die Entscheidung dem Oberlandesgericht zukommt.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83
    Die Rüge der Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eröffnet kein Rechtsmittel, das nach einfachem Verfahrensrecht nicht statthaft ist (BVerfGE 34, 1, 6; 49, 252, 256; 60, 96, 98; BGHZ 43, 12, 19; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. Rn. 53 vor § 128).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83
    Die Rüge der Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eröffnet kein Rechtsmittel, das nach einfachem Verfahrensrecht nicht statthaft ist (BVerfGE 34, 1, 6; 49, 252, 256; 60, 96, 98; BGHZ 43, 12, 19; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. Rn. 53 vor § 128).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83
    Die Rüge der Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eröffnet kein Rechtsmittel, das nach einfachem Verfahrensrecht nicht statthaft ist (BVerfGE 34, 1, 6; 49, 252, 256; 60, 96, 98; BGHZ 43, 12, 19; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. Rn. 53 vor § 128).
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83
    Die Rüge der Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eröffnet kein Rechtsmittel, das nach einfachem Verfahrensrecht nicht statthaft ist (BVerfGE 34, 1, 6; 49, 252, 256; 60, 96, 98; BGHZ 43, 12, 19; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. Rn. 53 vor § 128).
  • BGH, 18.10.1990 - III ZB 35/90

    Vorlagepflicht im Verfahren der Wahlanfechtung; Neueintritt eines Mitglieds in

    Eine solche Entscheidung ist noch der Wahl im Sinne des § 21 b Abs. 6 Satz 1 GVG zuzuordnen, so daß die Anrufung des Oberlandesgerichts gegen eine derartige Entscheidung als eine Wahlanfechtung nach Satz 2 der angeführten Vorschrift zu qualifizieren ist (vgl. Senatsbeschluß vom 12. April 1984 - III ZB 15/83 = LM GVG § 21 c Nr. 1 = BGHWarn 1984 Nr. 130).

    § 28 Abs. 2 FGG gilt auch im Verfahren der Wahlanfechtung (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 88, 143, 146 und vom 12. April 1984 - III ZB 15/83 = LM aaO.).

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs über diese Rechtsfragen ist noch nicht ergangen; der Senat hat sie in dem Beschluß vom 12. April 1984 (aaO.), durch den die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gerichtete Beschwerde als unzulässig verworfen würde, vielmehr ausdrücklich offengelassen.

  • BGH, 16.07.1990 - III ZB 26/90

    Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Anfechtung der

    Dies hat der Senat bereits durch Beschluß vom 14. Juli 1983 (III ZB 8/83 = BGHZ 88, 143 = NStZ 1984, 470 mit zustimmender Anmerkung Feiber, vgl. auch Senatsbeschluß vom 12. April 1984 - III ZB 15/83 = LM GVG § 21 c Nr. 1) ausgesprochen.
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